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| Omnibus-Gesetzgebung: einfacher und schneller |
Die EU hat in den vergangenen Jahren viele neue Verordnungen, Richtlinien und delegierten Rechtsakte zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten verabschiedet.
Dadurch kam es zu zahlreichen neuen Verpflichtungen für Unternehmen. Laut einer OECD‑Analyse halten rund 61 % der befragten Firmen EU-Vorschriften für eine Investitionshürde. |
Die Omnibus-Pakete sollen helfen, redundante Regelungen zu vereinfachen und Berichtspflichten von Unternehmen zu reduzieren.
Die Kommission will bis zum Ende ihrer Amtszeit die administrativen Lasten um 25 % insgesamt reduzieren, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um 35 %. |
| Was sind „Omnibusse“? |
| „Omnibus“ ist ein Begriff für einen Gesetzesvorschlag, der mehrere bestehende Rechtsakte gleichzeitig ändert. Anstatt für jede einzelne Anpassung ein separates Gesetzgebungsverfahren zu starten, bündelt die EU-Kommission verschiedene Änderungen in einem einzigen Paket. |
| Ein Omnibus-Vorschlag durchläuft denselben Gesetzgebungsprozess wie andere EU-Rechtsakte, wird aber aufgrund seiner technischen Natur häufig im beschleunigten Verfahren behandelt. Omnibusse sollen weniger die politischen Ziele der Regelwerke verändern, sondern eher für einheitlichere, klarere und leichter umsetzbare Vorgaben sorgen. |
| Omnibus I – Nachhaltigkeit |
| Vorgelegt am 26. Februar 2025, konzentriert sich Omnibus I auf die Vereinfachung von Nachhaltigkeitsregeln. Die Kommission schlug vor, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu überarbeiten. Auch die EU-Taxonomie-Berichterstattung und der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) sollen reformiert werden. |
| Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig die nachhaltige Transformation zu unterstützen. Insgesamt werden Einsparungen bei Verwaltungskosten von rund 4,4 Mrd. Euro erwartet. |
| Das Europäische Parlament verabschiedete seine Position für die Verhandlungen mit dem Rat am 13. November. Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein. |
| Die Mehrheit der Europaabgeordneten will nur große Unternehmen mit durchschnittlich über 1 750 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur sozialen und ökologischen Berichterstattung verpflichten. |
| Auch die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur für große Unternehmen gelten, die mehr als 5 000 Beschäftigte haben und einen jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. |
| Omnibus II – Investitionen vereinfachen |
| Am gleichen Tag vorgelegt soll der Omnibus II Investitionsprogrammen wie InvestEU und den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) einfacher machen. |
| Das Paket reduziert Meldepflichten und soll zusätzliche Investitionen von rund 50 Mrd. € mobilisieren. Die Einsparungen bei Verwaltungskosten werden auf rund 350 Mio. € geschätzt. |
| Im September einigten sich Rat und Parlament auf einen informellen Kompromiss, der am 25. November im Plenum in Straßburg diskutiert wird. Am 26. November wird dann darüber abgestimmt. |
| Omnibus III – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) |
| Ziel der Reform ist es, die Verkehrssicherheit EU-weit zu erhöhen und der „Vision Zero“ näherzukommen - dem langfristigen Ziel, dass bis 2050 keine Menschen miehr im Straßenverkehr sterben. Aktuell gibt es jährlich fast 20.000 Todesopfer auf den Straßen der EU. |
| Vorgelegt am 14. Mai 2025 zielt der Omnibus III auf die Reduzierung des Verwaltungsaufwands vor allem für kleinere Bauernhöfe und Agrarbetriebe sowie nationale Behörden. |
| Digitale Verfahren sollen stärker genutzt werden, um das Management des EU-Agrarbudgets sowie die Überwachung der Ausgaben und die Berichterstattung durch die Empfänger zu vereinfachen. |
| Vereinfacht werden auch die Umweltanforderungen und ihre Kontrollen. Die Einsparungen werden auf 1,58 Mrd. € für Landwirte und 210 Mio. € für nationale Behörden geschätzt. |
| Am 10. November erzielten die Verhandlungsführer von Rat und Parlament eine informelle Trilog-Einigung. Das Parlament konnte beispielsweise eine jährliche Förderung für Kleinbauern von 3.000 Euro durchsetzen, statt der von der Komission vorgeschlagenen 2.500 Euro. Im Dezember wird in Straßburg final über den Trilog-Kompromiss abgestimmt. |
| Omnibus IV – Digitalisierung und kleine Mid-Caps |
| Am 21. Mai 2025 vorgelegt, entlastet Omnibus IV kleine Mid-Cap-Unternehmen, indem sie wie KMU geringere Anforderungen bei Datenschutz und anderen erfüllen müssen. Die neue Unternehmenskategorie „Small-Mid-Caps“ umfasst Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern und entweder einen Umsatz von weniger als 150 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von weniger als 129 Millionen EUR. Das sind fast 38.000 Unternehmen in der EU. |
| Außerdem werden ineffiziente papierbasierte Meldepflichten in der Produktspezifikationsgesetzgebung abgeschafft, wodurch ein Verwaltungsaufwand von rund 400 Mio. € eingespart werden soll. |
| Derzeit arbeiten der Innen- und der Wirtschaftsausschuss gemeinsam an der Position des Europäischen Parlaments. |
| Omnibus V – Verteidigung |
| Vorgelegt am 17. Juni 2025, vereinfacht der Omnibus V die EU-Regeln für die europäische Verteidigungsindustrie. |
| Ziel ist es, Investitionen zu erleichtern und die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verteidigungsprodukten und -technologien effizienter zu gestalten, Die Kommission erhofft sich, so bis zu 800 Mrd. € an Verteidigungsinvestitionen in den nächsten vier Jahren zu mobilisieren. |
| Der Verteidigungsausschuss hat noch vor dem Sommer die Arbeit an dem Vorschlag aufgenommen. |
| Omnibus VI – Chemikalienpolitik |
| Am 8. Juli 2025 vorgelegt, soll der Omnibus VI Compliance-Kosten und Verwaltungsaufwand für die chemische Industrie reduzieren, ohne den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu gefährden. |
| Die jährlichen Einsparungen bei Verwaltungskosten werden auf 363 Mio. € geschätzt, davon 290 Mio. € als wiederkehrende Einsparungen. |
| Ausblick: Geplante Omnibus-Pakete und nächste Schritte |
| Die EU-Kommission setzt ihre Strategie zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften fort. Neben bereits verabschiedeten Paketen sind weitere Omnibusse geplant. |
| Der am 19. November 2025 vorgestellte Digital Omnibus soll die Umsetzung des AI Acts sowie von Cyber- und Datenvorschriften erleichtern und Compliance-Anforderungen für KMU und kleine Mid-Caps harmonisieren. |
| Eingeführt würde damit auch eine Europäische Business Wallet. Die Maßnahmen könnten bis 2029 bis zu 5 Mrd. € an Verwaltungskosten einsparen. Die EU Wallet soll Berichtspflichten vereinfachen und digitalisieren. Dafür werden veraltete papierbasierte Anforderungen abgeschafft. |
| Weitere Omnibus-Pakete zu Umwelt, Automobil und Steuern sind in Vorbereitung. |
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| Spielzeugsicherheit: Strengere Regeln und digitale Produktpässe |
| In der Vorweihnachtszeit brüten viele Menschen über Geschenken für Kinder, Enkel und Freunde. Spielen fördert Kreativität, Motorik und soziale Fähigkeiten – doch nicht jedes Spielzeug ist unbedenklich. |
| Daten des EU-Schnellwarnsystems zeigen, dass Spielzeuge regelmäßig Sicherheitsrisiken bergen. 2024 machten sie 15 % aller Meldungen in der EU aus und zählen damit zu den am häufigsten beanstandeten Produktkategorien nach Kosmetika (36 %). Bereits 2023 und 2022 lagen sie unter den Spitzenreitern, 2022 sogar auf Platz eins (23 %). |
| Um Kinder und andere Spielzeugfans besser zu schützen, haben Europäisches Parlament und Rat sich auf neue Regeln zur Spielzeugsicherheit geeinigt. Der vereinbarte Gesetzentwurf stärkt die Verantwortung von Wirtschaftsakteuren, präzisiert die Anforderungen an Sicherheitswarnungen und den digitalen Produktpass (DPP) und erweitert die Liste verbotener Stoffe erheblich. |
| Die Berichterstatterin für diese Verordnung ist Marion Walsmann (CDU, EVP), die die Verhandlungen im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und mit dem Rat geleitet hat. Sie erklärt vor der Abstimmung: "Wir haben in der EU die sichersten Spielzeuge der Welt und doch war jedes fünfte Produkt, das als gefährlich eingestuft und von der EU vom Markt genommen wurde, ein Spielzeug. Daher war es sehr wichtig, die Spielzeugrichtlinie von 2009 zu überarbeiten. Wir reduzieren die Risiken durch gefährliche Chemikalien in Spielzeug und sorgen für eine bessere Kennzeichnung, auch im Online-Handel." |
| Strengere Chemikalienverbote und umfassende Sicherheitsprüfungen |
| Neben dem bestehenden Verbot krebserregender, mutagener und fortpflanzungsgefährdender Stoffe soll der Gesetzentwurf auch weitere Chemikalien untersagen, die Atemwege, Haut oder andere Organe schädigen können. |
| Zudem dürfen Spielzeuge künftig keine PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) und keine besonders gefährlichen Bisphenole mehr enthalten. Allergene Duftstoffe werden in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten verboten sowie in Produkten, die in den Mund genommen werden können. |
Vor der Markteinführung müssen Hersteller sämtliche Risiken eines Spielzeugs prüfen – chemische, physikalische, mechanische und elektrische – sowie Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Bedürfnissen von Kindern, auch im Hinblick auf digitale Spielzeuge und potenzielle psychische Risiken. |
| Klare Pflichten für Wirtschaftsakteure und Online-Marktplätze |
| Die neuen Vorschriften definieren die Verantwortlichkeiten entlang der gesamten Lieferkette: Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass Spielzeuge korrekt gelagert, geprüft, dokumentiert und gekennzeichnet sind. |
| Online-Marktplätze werden künftig verpflichtet, gut sichtbar vor dem Kauf das CE-Kennzeichen, Sicherheitshinweise und einen Link zum digitalen Produktpass bereitzustellen. |
| Digitaler Produktpass: Mehr Transparenz und bessere Rückverfolgbarkeit |
| Jedes in der EU verkaufte Spielzeug soll künftig über einen digitalen Produktpass (DPP) verfügen. Dieser verbessert die Rückverfolgbarkeit, erleichtert Marktüberwachung und Zollkontrollen und bietet Verbrauchern unkomplizierten Zugang zu Sicherheitsinformationen über einen QR-Code. |
| Nächste Schritte |
| Berichterstatterin Marion Walsmann erläutert die Änderungen in einem Online-Pressegespräch am Dienstag, 25. November ab 10:30 Uhr. Interessierte Journalistinnen und Journalisten können sich unter presse-berlin@europarl.europa.eu anmelden. |
| Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag, dem 25. November, im Plenum in zweiter Lesung über den finalen Text ab. Das Gesetz tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 54 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen. |
| Weitere Informationen |
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| Infos des Europäischen Parlaments: Unsere Verteiler im Überblick |
| In jeder Plenarwoche werden im Europäischen Parlament Dutzende Gesetze oder Reformen verabschiedet. Wir zeigen, wie Sie sich hierzu am besten informieren können. |
| Unser monatlicher Newsletter stellt die drei wichtigsten Themen der anstehenden Plenarsitzung vor. |
| Wer auch über die Themen der Ausschusswochen und anstehende Online-Pressegespräche informiert werden will, abonniert unsere Wochenübersicht. |
| Wenn Sie auch Pressemitteilungen zu bestimmten Themen erhalten wollen, können Sie zusätzliche Presseverteiler abonnieren. |
| Wer thematisch spezialisiert ist und sich für bestimmte Ausschüsse des Europäischen Parlaments interessiert, sollte die Aussendungen der Ausschüsse auf Englisch abonnieren. |
| Gezielte Informationen: Unsere Presseverteiler für deutschsprachige Medien |
| Das Europäische Parlament bietet unterschiedliche Verteiler für deutschsprachige Journalistinnen und Journalisten und interessierte Stakeholder an. |
| Unsere Wochenvorschau gibt Ihnen mit einer E-Mail pro Woche einen guten Überblick der wichtigsten Themen und Veranstaltungen der Woche. |
Wer sich tiefergehend informieren möchte, der kann unsere thematischen Presseverteiler abonnieren:
- Agrar & Forst
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| Wie kann das EP-Presseteam in Berlin Sie unterstützen? |
| Das Presseteam des Europäischen Parlaments in Deutschland ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen der deutschen Medienschaffenden zu EU-Themen aus dem EP. Wir unterstützen Sie durch: |
- Briefings, Interviews und Hintergrundgespräche mit Europaabgeordneten
- Recherchereisen zum Plenum in Straßburg inklusive Reisekostenerstattung
- Seminare und Fortbildungen in Brüssel oder in Ihrer Redaktion
- Tagesaktuelle Remote-Interviews aus Straßburg und Brüssel
- Kostenfreies AV-Material, Livestreams sowie Zugang zu EP-Studios
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| Bei allen Fragen rund um Ihre Recherche stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
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| Terminkalender |
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Ausgewählte Veranstaltungen und Termine der Plenarwoche im Überblick. |
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| Aus dem Europäischen Parlament: |
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1. - 4. Dezember 2025 |
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15. - 18. Dezember 2025 |
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| Aus dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland: |
| Alle Termine mit weiteren Informationen und Links gibt es zu gegebener Zeit auf www.europarl.de |
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Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16 Uhr, TU München in der Hochschule für Politik |
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Karriere im Europäischen Parlament
Die Fachschaft der TU München lädt das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in München zu einem gemeinsamen Event ein. In einem etwa 90-minütigen Format geben Cloé Couture und Louisa Nicklas spannende Einblicke in den Arbeitsalltag und die vielfältigen Karrieremöglichkeiten im Europäischen Parlament – anschließend haben Studierende die Gelegenheit, in einer offenen Q&A-Runde Fragen zu stellen.
Anmeldung via Email: epmuenchen@ep.europa.eu
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Dienstag, 16. Dezember, 12 Uhr Straßburg Plenarsaal und online |
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Verleihung des Sacharow-Preises für geistige Freiheit 2025
Der Menschenrechtspreis des Europäischen Parlaments wird in diesem Jahr an die georgische Journalistin Mzia Amaglobeli und den belarusischen Journalisten Andrzej Poczobut verliehen. Mzia Amaglobeli leitet die Online-Medien Batumelebi und Netgazeti. Sie wurde im Januar 2025 festgenommen, weil sie sich Protesten gegen die Regierung in Georgien angeschlossen hatte. Andrzej Poczobut ist Journalist, Essayist, Blogger und Aktivist aus der polnischen Minderheit in Belarus. Für seine offene Kritik am Lukaschenka-Regime wurde er mehrfach verhaftet, aktuell seit 2021. Die Preisverleihung wird auf der Webseite des Europäischen Parlaments live übertragen.
Weitere Informationen hier
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Donnerstag, 18. Dezember ab 16:30 Uhr, Delphi Filmpalast, Kantstr. 12a, 10623 Berlin Freitag, 19. Dezember 2025, ab 17:30 Uhr, Delphi Filmpalast, Kantstr. 12a, 10623 Berlin |
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LUX-Filmvorführungen und Film-Talk in Berlin
Die Leiterin des EP-Verbindungsbüros, Judit Hercegfalvi, und Uta Neumann, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des EP, laden zur kostenlosen Vorführung der für den LUX-Publikumspreis 2026 nominierten Filme mit anschließender Diskussion zum Film "Love me tender" von Anna Cazenave Cambet ein. Die Tickets werden nach Eingang der Anmeldung vergeben – solange Plätze verfügbar sind.
Anmeldung bis 18.12.2025 hier
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ERLEBNIS EUROPA am Brandenburger Tor ist täglich zwischen 10:00 und 18:00 Uhr geöffnet! |
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Die multimediale Ausstellung im Europäischen Haus ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Kommen Sie vorbei und lernen Sie Europa auf eine völlig neue Art und Weise kennen.
In der Ausstellung erfahren Sie, wie europäische Politik gestaltet wird und wie Sie selbst aktiv werden können. Und das in 24 europäischen Sprachen! Im 360°-Kino können Sie eine Plenarsitzung des Europäischen Parlaments miterleben.
Der Eintritt ist frei.
ERLEBNIS EUROPA - Die Ausstellung im Europäischen Haus Berlin Am Brandenburger Tor, Unter den Linden 78, 10117 Berlin
Tel: +49 30 2280 2900 , frage@erlebnis-europa.eu, www.erlebnis-europa.eu
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| Pressedienst in Berlin, Deutschland |
| Judit Hercegfalvi, Pressereferentin |
| Telefon: +49(0)30 2280 1080 |
| Thilo Kunzemann, Pressereferent |
| Telefon: +49(0)30 2280 1030 |
| Philipp Bauer, Pressereferent |
| Telefon: +49(0)30 2280 1025 |
| » presse-berlin@ep.europa.eu |
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