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EP.NEWS
Januar 2026
Newsletter des Verbindungsbüros
des Europäischen Parlaments in Deutschland
Fluggastrechte sichern

Das Europäische Parlament will die Rechte von Flugreisenden sichern. Fluggesellschaften sollen weiter ab drei Stunden Verspätung verpflichtet sein, Entschädigungen zu zahlen. Die Abgeordneten fordern außerdem kostenloses Handgepäck, klare Regeln zu höherer Gewalt und besseren Schutz für Kinder und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Am Mittwoch stimmt das Parlament im Plenum über eine Aktualisierung der Vorschriften ab.

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Arzneimittelversorgung 

In der Corona-Pandemie wurde die Abhängigkeit Europas vom Import wichtiger Medikamente deutlich spürbar. Das Gesetz zur Versorgung mit kritischen Arzneimitteln soll Engpässe vermeiden, die öffentliche Gesundheit stärken und die Unabhängigkeit der Union im Gesundheitssektor fördern. Die Verordnung wird das bestehende Pharma-Paket ergänzen und soll neue Standards für Forschung, Produktion und Verfügbarkeit von lebenswichtigen Medikamenten setzen.

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Holocaust-Gedenken

Am 27. Januar 2026 gedenkt das Europäische Parlament in Brüssel der Opfer des Holocaust. Der Holocaust‑Gedenktag verbindet historisches Erinnern mit aktuellem politischem Bewusstsein und unterstreicht die Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Institutionen, dem Vergessen entgegenzuwirken und entschieden für Menschenrechte einzutreten.

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Parlament will Fluggast-rechte verteidigen
Die aktuellen EU-Vorschriften zu den Rechten von Flugreisenden gelten seit 2004 und werden derzeit überarbeitet. Angesichts der Bestrebungen nationaler Regierungen, diese Rechte abzuschwächen, will das Europäische Parlament - Co-Gesetzgeber mit den EU-Mitgliedstaaten im Rat - die bestehenden Rechte sichern und, etwa beim Handgepäck, ausbauen.
Am Mittwoch werden die Europaabgeordneten im Plenum in Straßburg über die Aktualisierung der Regeln abstimmen. Vor der Abstimmung werden die Abgeordneten am Dienstag die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen der bestehenden Vorschriften erörtern.
Entschädigung weiterhin ab drei Stunden Verspätung
Eine zentrale Forderung des Europäischen Parlaments: Passagiere sollen auch künftig bereits ab drei Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung durch die jeweilige Fluggesellschaft haben. Das gilt ebenso bei Flugannullierungen oder wenn ihnen das Boarding verweigert wird.
Damit widersetzt sich das Parlament den Plänen der Mitgliedstaaten im Rat, der Entschädigungen je nach Länge des Fluges erst nach vier bis sechs Stunden Verspätung zulassen möchte.
Auch bei den Entschädigungsbeträgen wollen die Abgeordneten keine Kürzungen. Je nach geflogener Distanz sollen weiterhin 300 bis 600 Euro gezahlt werden.
Klare Regeln für außergewöhnliche Umstände
Fluggesellschaften sollen nur dann von der Entschädigungspflicht befreit sein, wenn die Verspätung oder Annullierung wirklich außerhalb ihres Einflusses liegt.
Der Parlamentsentwurf nennt dafür eine klare und abschließende Liste für Umstände, die als höhere Gewalt gewertet werden dürfen: etwa Naturkatastrophen, schlechte Wetterbedingungen oder unvorhersehbare Arbeitskämpfe. Der Rat hingegen bevorzugt eine offene, nicht abschließende Liste.
Betreuung bei langen Wartezeiten
Die Abgeordneten bestehen außerdem darauf, dass gestrandete Passagiere weiterhin versorgt werden. Dazu gehören Getränke alle zwei Stunden und eine Mahlzeit nach drei Stunden.
Bei besonders langen Verzögerungen soll auch ein Anspruch auf eine Unterbringung im Hotel für bis zu drei Nächten gezahlt werden. Diese Obergrenze soll Reisende schützen, andererseits den Fluggesellschaften Planungssicherheit geben.
Kostenloses Handgepäck und weniger Zusatzgebühren
Fluggäste sollen ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand (zum Beispiel Handtasche, Rucksack oder Laptop) und ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Das Handgepäck darf maximal 100 cm groß sein (Länge + Breite + Höhe) und höchstens 7 kg wiegen.
Zusätzlich will das Parlament unnötige Gebühren abschaffen, etwa fürs Einchecken oder für kleine Namenskorrekturen. Bordkarten sollen weiter digital oder auf Papier genutzt werden können.
Mehr Schutz für Kinder und Menschen mit Einschränkungen
Ein besonderer Fokus liegt auf Kindern sowie Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Begleitpersonen sollen ohne Zusatzkosten direkt neben ihnen sitzen dürfen.
Wird ein Flug verpasst, weil der Flughafen nicht ausreichend geholfen hat, sollen diese Passagiere Anspruch auf Betreuung, Umbuchung und Entschädigung haben.
Einfachere Erstattung für Passagiere
Künftig sollen Fluggesellschaften bei Verspätungen oder Annullierungen innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltes Formular für Entschädigung und Kostenerstattung an die Betroffenen schicken.
Das soll Verfahren vereinfachen und Streit vermeiden. Für die Antragstellung hätten Reisende ein Jahr Zeit.
Nächste Schritte
Im Jahr 2014 reagierte das Parlament auf einen Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der Fluggastrechte. Bereits damals setzen sich die Europaabgeordneten dafür ein, verspäteten oder gestrandeten Fluggästen einen besseren Zugang zu Entschädigungen zu ermöglichen sowie klarere Regeln für den Umgang der Fluggesellschaften mit Passagierbeschwerden festzulegen.
Unterschiedliche Positionen der EU-Mitgliedstaaten blockierten den Gesetzesvorschlag jedoch über elf Jahre hinweg.
Im Juni 2025 erzielten die EU-Ministerinnen und -Minister schließlich eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keiner Einigung. Das Parlament ist daher nun gezwungen, seine Position in zweiter Lesung anzunehmen.
In der Plenarabstimmung am Mittwoch, dem 21. Januar, entscheidet nun das gesamte Parlament. Danach stehen weitere Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten im Rat über den endgültigen Rechtstext an.
Akzeptiert der Rat die Position des Parlaments nicht, kommt es zum ersten Mal seit langer Zeit zu einem Vermittlungsausschuss.
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Bessere Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten
Der Vorschlag für ein Gesetz zur Versorgung mit kritischen Arzneimitteln soll den Zugang zu bestimmten wichtigen Arzneimitteln verbessern, bei denen Marktversagen festgestellt wurde. Mehr als 50 % der gemeldeten Arzneimittelengpässe sind auf Probleme in der Herstellung zurückzuführen, darunter Engpässe bei Wirkstoffen.
EU‑Institutionen warnen seit Jahren vor chronischen Engpässen bei lebenswichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika, Schmerzmitteln oder Impfstoffen. Auch in Deutschland bleiben Arzneimittelengpässe ein strukturelles Problem.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden im Jahr 2025 insgesamt 1009 Lieferengpassmeldungen für Humanarzneimittel registriert. Davon betrafen 590 Meldungen Wirkstoffe, die als versorgungsrelevant eingestuft wurden, während 207 Meldungen versorgungskritische Wirkstoffe betrafen.
Bisher unzureichende EU-Koordination
Gesundheitspolitik galt, wie etwa die Bildungspolitik, lange als Domäne der Nationalstaaten. Auf EU-Ebene waren daher wenige Kompetenzen angesiedelt. Die Corona-Pandemie und die Probleme mit der Versorgung mit wichtigen Medikamenten führten hier in den vergangenen Jahren zu einem Umdenken.
Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs verweist etwa darauf, dass Engpässe in der EU vor allem auf Schwächen in den globalen Lieferketten und eine unzureichende EU-weite Koordination zurückzuführen sind.
Angesichts der Probleme legte die Europäische Kommission im März 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung über kritische Arzneimittel vor, um Lieferengpässe zu vermeiden. Am 15. Dezember 2025 verabschiedete der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments seine Position zum Critical Medicines Act in erster Lesung.
Strategische Pharmaprojekte
Der Entwurf der Verordnung legt die Einzelheiten für die Einrichtung sogenannter „strategischer Projekte“ in der Pharmaindustrie fest. EU und Mitgliedsstaaten sollten diese priorisiert finanzieren, um Produktionskapazitäten für kritische Arzneimittel in der EU zu schaffen, zu modernisieren und auszubauen.
Zudem sollen die länderübergreifende Beschaffung gefördert sowie die Regeln für die Koordinierung und Umverteilung nationaler Vorräte verbessert werden.
Die Europaabgeordneten sprechen sich außerdem für die Einrichtung eines speziellen „Fonds für die Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln” im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU aus.
Vergabe soll Hersteller begünstigen, die in der EU produzieren
Die Europaabgeordneten möchten, dass öffentliche Vergabeverfahren die Vergabe von Aufträgen an mehrere Lieferanten für dasselbe Produkt ermöglichen. So soll die Diversifizierung der Versorgung gefördert und die Produktion auf verschiedene Hersteller und geografische Standorte innerhalb der EU verteilt werden.
Die öffentlichen Auftraggeber sollten Vergabebedingungen so gestalten, dass Hersteller begünstigt werden, die einen erheblichen Anteil der kritischen Arzneimittel in der EU herstellen.
Regulatorische Maßnahmen zur Förderung von Innovation
Die Verordnung sieht vor, dass Arzneimittelhersteller nach der Zulassung acht Jahre regulatorischen Datenschutz sowie zusätzlich ein Jahr Marktschutz erhalten. Für Medikamente, die ungestillte medizinische Bedürfnisse adressieren, neue Wirkstoffe enthalten oder neue therapeutische Indikationen bieten, kann der Schutz jeweils um zwölf Monate verlängert werden, maximal elf Jahre kombiniert.
Auch sogenannte Arzneimittel gegen seltene Krankheiten, für die es bisher keine verfügbaren Behandlungen gibt, profitieren von bis zu elf Jahren Marktexklusivität, um Forschung und Entwicklung zu fördern.
Der Vorschlag enthält eine Ausnahme für Hersteller von Generika (Nachahmermedikamenten), die bereits während der Schutzfrist der Originalmedikamente Studien und Tests durchführen dürfen, um die Zulassung schneller zu erhalten, sobald der Marktschutz endet.
Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR)
Außerdem würde der Gesetzesentwurf verschärfte Maßnahmen zur sorgfältigen Nutzung von Antibiotika einführen, inklusive ärztlicher Verschreibungspflicht, Pflichtinformationen in Beipackzetteln und einer Awareness-Karte.
Zulassungsanträge müssen zudem eine Risikobewertung für Resistenzentwicklungen enthalten, sowie einen „Antimicrobial Stewardship Plan“, der beschreibt, wie Antibiotika und andere antimikrobielle Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Reform der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) 
Die Verordnung soll auch die internen Abläufe der EMA vereinfachen und Zulassungsverfahren durch einheitliche elektronische Antragsformate beschleunigen.
Zusätzlich schafft sie die Möglichkeit für regulatorische Sandboxes - spezielle Testumgebungen unter Aufsicht der Behörden, in denen neue Therapien oder Herstellungsverfahren versuchsweise entwickelt und geprüft werden können, bevor sie vollständig zugelassen werden.
Standardzulassungen würden grundsätzlich unbefristet gelten, wodurch wiederholte Verlängerungsanträge entfallen. Dies reduziert den administrativen Aufwand sowohl für die EMA als auch für die Unternehmen.
Sicherung der Verfügbarkeit von Medikamenten
Die Verordnung verpflichtet Hersteller dazu, Pläne zur Vermeidung von Lieferengpässen zu erstellen und zu aktualisieren. Die EMA überwacht die Versorgungslage auf EU-Ebene, führt eine Liste kritischer Engpässe und koordiniert die vorhandenen nationalen Vorräte.
Falls in einzelnen Mitgliedstaaten ein Mangel auftritt, sollen Medikamente über EU-Kanäle umverteilt werden, um die kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Nächste Schritte
Nach Annahme der Ausschussposition soll das Plenum die Parlamentsposition in erster Lesung voraussichtlich am 20. Januar 2026 verabschieden. Anschließend können die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen.
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Internationaler Holocaust-Gedenktag im Europäischen Parlament
Am 27. Januar 2026 gedenkt das Europäische Parlament in Brüssel der Opfer des Holocaust. Der „Internationaler Gedenktag für die Opfer des Holocaust“ am 27. Januar wurde 2005 von den Vereinten Nationen eingeführt, um an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die sowjetische Rote Armee am 27. Januar 1945 zu erinnern.
Das Europäische Parlament betont an diesem Tag mit Ausstellungen, Gedenkzeremonien, Filmvorführungen und musikalischen Darbietungen die europäische Verantwortung für Menschenrechte und die zentrale Rolle des Parlaments beim Schutz der Erinnerungskultur.
Holocaust‑Gedenkzeremonie im Plenarsaal
Im Plenarsaal findet die zentrale Gedenkzeremonie statt, in der das Europäische Parlament der Millionen Opfer des Naziregimes würdigt. Zu den Programmpunkten gehören:
  • Rede der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola
     Metsola betont die ethische Verantwortung Europas, die Erinnerung an das Leiden der Holocaust‑Opfer wachzuhalten und entschlossen gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus einzutreten.
  • Bericht einer Holocaust‑Überlebenden, Tatiana Bucci
    Tatiana Bucci ist eine der wenigen noch lebenden Holocaust‑Überlebenden, die nach Auschwitz deportiert wurden. Gemeinsam mit ihrer Schwester Andra wurde sie als Kind im Lager interniert und später für medizinische Experimente durch Dr. Josef Mengele ausgewählt, der vor allem für seine Versuche an Zwillingen bekannt wurde. Fälschlicherweise für Zwillinge gehalten, überlebten die Schwestern diese Grausamkeiten und setzen sich seit Jahrzehnten als Zeitzeugin für Erinnerung und Aufklärung ein.

  • Musikalische Darbietung und Schweigeminute
    Ein musikalisches Programm begleitet das offizielle Gedenken. Anschließend folgt eine Schweigeminute zum Gedenken der Opfer des Holocaust.
Filmvorführung „Storia di Sergio“
Im Yehudi Menuhin Space wird der Dokumentarfilm „Storia di Sergio“ gezeigt. Der Kurzfilm basiert lose auf dem Roman Storia di Sergio von Andra und Tatiana Bucci, den Cousinen von Sergio De Simone.
Der Film erzählt die tragische Geschichte von Sergio De Simone, einem sechsjährigen Jungen aus Neapel, der mit seiner jüdischen Familie nach Auschwitz deportiert wurde.
1944 wurden zwanzig Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren - darunter auch Sergio – für medizinische Menschenversuche aus Auschwitz-Birkenau deportiert. Sergio wurde unter falschen Versprechungen ins Lager Neuengamme überführt, in der Hoffnung, seine Mutter wiederzufinden.
Dort führte der Nazi-Arzt Kurt Heißmeyer an ihnen Tuberkulose-Experimente durch. Kurz vor Kriegsende, in der Nacht vom 20. auf den 21. April 1945, wurden die Kinder und ihre Betreuer im Keller der Schule am Bullenhuser Damm bei Hamburg getötet.
Auch jenseits des alljährlichen Holocaust-Gedenktages hat die Erinnerung an das historische Verbrechen im Europäischen Parlament einen zentralen Platz gefunden.
Am Internationalen Holocaust-Gedenktag 2023 wurde eine Reproduktion des Gemäldes „The Refugee“ von Felix Nussbaum eingeweiht. Felix Nussbaum (1904–1944), ein jüdischer deutscher Maler, lebte in Brüssel, bevor die Nationalsozialisten ihn nach Auschwitz deportierten, wo er ermordet wurde. Das Werk stammt aus der Yad Vashem Art Collection in Israel, der weltweit umfassendsten Sammlung von Holocaust-Kunst.
Das Kunstwerk „The Refugee“ von Felix Nussbaum
Das Gemälde zeigt Nussbaums Angst und Verzweiflung angesichts des drohenden Schattens des nationalsozialistischen Deutschlands, der über Europa fällt.
Die Reporduktion von Nussbaums Gemälde hängt heute nahe des Plenarsaals und ist ein zentraler Ort der Erinnerung und Mahnung innerhalb des Europäischen Parlaments in Brüssel.
Die Veranstaltungen im Europäischen Parlament bieten einen Raum der Erinnerung, des Lernens und der Auseinandersetzung mit der Geschichte.
Sie soll auch zeigen, dass das Gedenken an die Opfer des Holocaust nicht nur eine historische Verpflichtung ist, sondern als Mahnung dient, weiter für Menschenrechte und Demokratie einzutreten.

Pressemitteilung zum Holocaust Gedemnktag 2025
"Wir Mädchen in Auschwitz" von Anrda und Tatiana Bucci


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Terminkalender
Ausgewählte Veranstaltungen und Termine der
Plenarwoche im Überblick.
Aus dem Europäischen Parlament:

26. - 29. Januar 2026 
Ausschusssitzungen in Brüssel
9. - 12. Februar 2026
Plenartagung in Straßburg
27. Januar 2026
Sondersitzung in Brüssel zum Holocaust Gedenktag
Aus dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland:
Alle Termine mit weiteren Informationen und Links gibt es zu gegebener Zeit auf www.europarl.de
Freitag, 23. Januar, 10 - 12 Uhr Berlin Europäisches Haus

Panel: Der Europäische Schutzschild für die Demokratie und der Kampf gegen Desinformation

Veranstaltung im Europäischen Haus in Berlin im Rahmen des Political Tech Summits 2026. Die Europaabgeordnete Lena Düpont (CDU) stellen auf Englisch den Europäischen Schutzschuild für Demokratie vor und diskutieren gemeinsam mit Martha Turnbull vom European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats über die Herausforderungen für die europäische Demokratie aus dem In- und Ausland.

Anmeldung hier
Live-Stream hier 

Dienstag, 27. Januar ab 20 Uhr, Brüssel Plenarsaal und online

Sondersitzung in Brüssel zum Holocaust Gedenktag

Der 27. Januar wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt. Jedes Jahr veranstaltet das Europäische Parlament eine Gedenkfeier zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz-Birkenau und zu Ehren der sechs Millionen jüdischen Opfer des Holocaust sowie der Millionen anderer Opfer des Nationalsozialismus.

Livestream der Sondersitzung von 12 - 13 Uhr

Sonntag, 1. Februar 2026, 15 Uhr, Kino Stadt Kehl

LUX-Filmvorstellung: Flow (Eintritt frei)

Der Gewinnerfilm des LUX-Publikumspreises 2025, Flow, wird in Anwesenheit des Oberbürgermeisters von Kehl, Wolfram Britz, gezeigt. Die Filmvorführung ist für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Der Eintritt ist kostenlos. Weitere, kostenlose Vorführungen der Filme Sentimental Value und Sorda – Klang der Welt im Kino Kehl sind für März 2026 geplant.

Plätze können hier reserviert werden

 

Montag, 2. Februar 2026, Online
Bewerbungsfrist Jugendkarlspreis 2026

Die Bewerbungsphase für den Europäischen Jugendkarlspreis läuft vom 7. Januar bis zum 2. Februar 2026. Der Preis zeichnet jährlich herausragende Projekte junger Menschen aus, die Demokratie, aktive Bürgerschaft und den europäischen Zusammenhalt fördern. Bewerben können sich junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren, die in der EU leben und ein Projekt mit lokaler, nationaler oder europäischer Wirkung umgesetzt haben oder umsetzen werden. Der Europäische Jugendkarlspreis wird gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen vergeben. Ausgezeichnet werden drei europäische Projekte mit Preisgeldern von 7.500, 5.000 und 2.500 Euro. Vertreterinnen und Vertreter der 27 nationalen Gewinnerprojekte werden zu einer viertägigen Veranstaltung nach Aachen eingeladen.

Weitere Informationen

ERLEBNIS EUROPA am Brandenburger Tor ist täglich zwischen
1‌0‌:‌0‌0‌ ‌u‌n‌d‌ ‌1‌8‌:‌0‌0‌ ‌U‌h‌r‌ geöffnet!

Die multimediale Ausstellung im Europäischen Haus ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Kommen Sie vorbei und lernen Sie Europa auf eine völlig neue Art und Weise kennen.

In der Ausstellung erfahren Sie, wie europäische Politik gestaltet wird und wie Sie selbst aktiv werden können. Und das in 24 europäischen Sprachen! Im 360°-Kino können Sie eine Plenarsitzung des Europäischen Parlaments miterleben.

Der Eintritt ist frei. 

ERLEBNIS EUROPA - Die Ausstellung im Europäischen Haus Berlin
Am Brandenburger Tor, U‌n‌t‌e‌r‌ ‌d‌e‌n‌ ‌L‌i‌n‌d‌e‌n‌ ‌7‌8‌,‌ ‌1‌0‌1‌1‌7‌ ‌B‌e‌r‌l‌i‌n‌

Tel: +‌4‌9‌ ‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌2‌9‌0‌0‌ , frage@erlebnis-europa.eu, www.erlebnis-europa.eu

Kontakt &
Impressum
Pressedienst in Berlin, Deutschland
Thilo Kunzemann, Pressereferent
Telefon: +‌4‌9‌(‌0‌)‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌1‌0‌3‌0‌
Philipp Bauer, Pressereferent
Telefon: +‌4‌9‌(‌0‌)‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌1‌0‌2‌5‌
» p‌r‌e‌s‌s‌e‌-‌b‌e‌r‌l‌i‌n‌@‌e‌p‌.‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌.‌e‌u
Pressedienst in Brüssel & Straßburg
Andreas Kleiner, Pressereferent
Telefon: +‌3‌2‌ ‌2‌2‌8‌ ‌32266 (Brüssel)
» p‌r‌e‌s‌s‌e‌-‌D‌E‌@‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌r‌l‌.‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌.‌e‌u‌
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