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EP.NEWS
Februar 2026
Newsletter des Verbindungsbüros
des Europäischen Parlaments in Deutschland
Mercosur‑Abkommen

Nach langen Verhandlungen unterzeichnete der EU-Handelskommissar Mitte Januar in Paraguay das Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Es soll Zölle reduzieren, den Handel erleichtern und gemeinsame Regeln für Agrarprodukte und andere Waren schaffen. Wir erklären, welche Schritte noch nötig sind, bevor es in Kraft treten kann und wie das Europäische Parlament europäische Landwirte mit Schutzklauseln schützen will.

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Sichere Drittstaaten

Im Sommer 2024 reformierte die EU ihr Asyl- und Migrationssystem. Nach zwei Jahren endet Mitte Juni 2026 die Umsetzungsfrist, ab der die Änderungen in den EU-Staaten greifen müssen. Zuvor stimmt das Europäische Parlament am 10. Februar in Straßburg über eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer ab sowie über die Definition sicherer Drittstaaten.

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Jetzt bewerben: Neues EU-Auswahlverfahren

Zum ersten Mal seit 2019 veranstaltet das Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) wieder ein Auswahlverfahren für neue EU-Beamtinnen und Beamte. Gesucht werden rund 1500 Generalisten, mit Universitätsdiplom. Bewerben können sich EU-Bürgerinnen und -Bürger bis zum 10. März. Berufserfahrung ist nicht notwendig. Deutschland ist in den EU-Institutionen deutlich unterrepräsentiert.

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Die Plenarwoche
Die Tagesordnung - Alle Debatten und Abstimmungen im Überblick.
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Ausgewählte Veranstaltungen und Termine der Plenarwoche.
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Wie geht es weiter mit dem Mercosur-Vertrag?
Die Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay bilden einen Handelsblock in Südamerika. Die EU verhandelt seit den 1990er-Jahren mit diesen Ländern über ein Abkommen, das Zölle senken, Handel erleichtern und gemeinsame Standards für Agrarprodukte und andere Waren festlegen soll.
Unter dem Druck des russischen Überfalls auf die Ukraine und den aggressiven US-amerikanischen Zöllen erzielten EU und Mercosur Ende 2024 eine politische Einigung.
Die EU-Kommission erarbeitete auf dieser Basis zwei Teilabkommen. Das eigentliche EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und ein Interimsabkommen über den Handel. Am 17. Januar unterzeichnete EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič in Paraguay den Vertrag.
Teil 1: Weitreichendes Partnerschaftsabkommen mit langwieriger Ratifizierung
Das Partnerschaftsabkommen bietet einen gemeinsamen Rahmen und umfasst Bereiche wie nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel, Menschenrechte, Mobilität, Terrorismusbekämpfung und Krisenmanagement.
Es ist ein sogenanntes gemischtes Abkommen, das Bereiche berührt, die nicht allein in der Kompetenz der EU liegen. Deshalb müssen alle 27 Mitgliedstaaten das Abkommen zusätzlich in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren. Nur wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen, kann das EMPA endgültig in Kraft treten.
Allerdings sollen Teile der Kapitel über Politik und Zusammenarbeit vorläufig angewendet werden, bis die Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind.
Teil 2: Interimsabkommen für den Handel tritt schneller in Kraft
Das Interimsabkommen hingegen bezieht sich nur auf den Handel und fällt daher in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Damit bedarf es keiner Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Notwendig ist nur die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU-Regierungen, der bereits am 9. Januar 2026 für das Abkommen gestimmt hatte.
Bevor auch das Europäische Parlament über die beiden Teile des Mercosur-Vertrages abstimmen konnte, brachten Europaabgeordnete Anfang 2026 zwei unterschiedliche aber inhaltlich ähnliche Anträge ein, die an der Vereinbarkeit des Mercosur-Vertrages mit den EU-Verträgen zweifelten.
Mit knapper Mehrheit beschloss das Europäische Parlament am 21. Januar 2026, das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Prüfung vorzulegen. Bis das Gutachten vorliegt, kann das Parlament nicht endgültig über die Zustimmung entscheiden.
Umstritten: Vorläufige Anwendung vor rechtlicher Prüfung
Trotz der rechtlichen Prüfung hat die EU-Kommission nun die Möglichkeit, das Interimsabkommen vorläufig anzuwenden und Handelshindernisse abzubauen, sobald ein Staat des Mercosur-Bundes, voraussichtlich Paraguay, den Vertrag ratifiziert hat.
Die Kommission hat sich bisher noch nicht offiziell dazu geäußert, doch auch aus etlichen EU-Regierungen sowie dem Europäischen Parlament gibt es Stimmen für die vorläufige Anwendung des Vertrages.
Schutzklauseln schützen empfindliche Sektoren
Bereits 2025 hatte das Europäische Parlament auf zusätzliche Schutzklauseln zum Mercosur-Vertrag bestanden. Diese Safeguard-Regeln sollen Landwirte in der EU absichern, falls plötzlich größere Mengen von Produkten aus den Mercosur-Staaten auf den europäischen Markt drängen. Sie sind sowohl Teil des Partnerschaftsabkommens (EMPA) als auch des Interim Trade Agreements (iTA).
In der Februar-Plenarwoche werden die Europaabgeordneten in Straßburg final über diese zusätzlichen Schutzklauseln abstimmen. Die Europäische Kommission kann dann kontinuierlich überwachen in welchen Mengen und zu welchen Preisen Produkte in die EU importiert werden.
Nehmen die Importe bestimmter Produkte um mehr als 5 % innerhalb von 3 Jahren zu, so startet die Kommission eine Untersuchung. Wenn diese zeigt, dass die EU-Bauern tatsächlich Nachteile haben, können vorübergehend Zölle auf diese Produkte eingeführt werden, bis sich der Markt stabilisiert.
Die Schutzklauseln gelten für Geflügel, Rindfleisch, Zucker, Ethanol, Eier und andere empfindlichen Agrarprodukte. Die komplette Liste der zu überwachenden Produkte findet sich im Anhang des Kommissionsvorschlags.
Nächste Schritte
Am Dienstag, 10. Februar, werden die Europaabgeordneten in Straßburg final über die Schutzklauseln in beiden Teilen des Abkommens abstimmen.
Nach der demnächst zu erwartenden Ratifizierung beider Teile des Abkommens durch Paraguay muss sich die EU-Kommission dann offiziell entscheiden, ob sie das Interimsabkommens über den Handel vorläufig anwenden will.
Sobald das Gutachtens des EuGH vorliegt, entscheidet das Europäische Parlament über seine Zustimmung zu beiden Teilen des Abkommens.
Weitere Informationen

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Asyl: Sichere Dritt-Staaten neu definiert
In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Deutschland, bestehen noch erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Asylanträgen, die aus den letzten Jahren stammen und auch im Zuge der Umsetzung des neuen EU‑Asylpakets bewältigt werden müssen.
Seit Jahren weisen EU‑Institutionen auf diese strukturellen Herausforderungen hin, darunter lange Bearbeitungszeiten und unterschiedlich hohe Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten.
Im Dezember 2025 einigten sich die Verhandlungsführer von Europäischen Parlament und der dänischen Ratspräsidentschaft informell auf einen Kompromiss zu einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsländer und der Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats. Nun folgt am Dienstag, den 10. Februar in Straßburg die finale Abstimmung im Plenum.
Beide Vorschläge sind Teil des EU-Migrations- und Asylpakets, das Asylverfahren in allen Mitgliedstaaten vereinheitlichen soll. Mit strengen, aber fairen Regeln soll die Migration langfristig gesteuert und normalisiert werden.
Nach ihrer formellen Annahme können einige Bestimmungen bereits vor Juni 2026 angewendet werden, insbesondere die nationale Einstufung zusätzlicher sicherer Herkunftsländer sowie der Einsatz beschleunigter Grenzverfahren.
Liste der Sicheren Drittstaaten
Die erste gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer umfasst gemäß dem Vorschlag der Kommission Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Anträge auf Asyl von Staatsangehörigen dieser Länder sollen künftig beschleunigt geprüft werden.
EU-Beitrittskandidaten gelten ebenfalls als sicher für ihre eigenen Staatsangehörigen, sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Einschätzung rechtfertigen. Dazu zählen etwa weit verbreitete Gewalt im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, eine EU-weite Anerkennungsquote von über 20 % oder Sanktionen wegen Verletzungen grundlegender Rechte.
Mitgliedstaaten behalten weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche sichere Herkunftsländer national festzulegen, ausgenommen Länder, die von der EU-Liste ausgesetzt wurden.
Anwendung des Konzepts der Sicheren Drittstaaten
Die aktualisierten Regeln ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Asylanträge für Personen als unzulässig zu erklären, die entweder eine Verbindung zu einem sicheren Drittstaat haben oder diesen durchreist haben. Ebenfalls als sichere Drittstaaten gelten Länder, mit denen bilaterale oder EU-weite Rückführungsabkommen bestehen. Für unbegleitete Minderjährige wird das Konzept der sicheren Drittstaaten nicht angewendet.
Sollte eine Person, die auf Basis des Drittstaaten-Konzepts in der EU abgelehnt wurde, Berufung einlegen, hat sie nicht mehr automatisch das Recht, bis zu einer Gerichtsentscheidung in der EU zu bleiben.
Nächste Schritte
Die Plenarabstimmung ist für den 10. Februar 2026 vorgesehen. Nach der finalen Verabschiedung im Rat werden die beiden Gesetze im Amtsblatt veröffentlicht und sind ab Inkrafttreten der Asylverfahrensverordnung im Juni 2026 vollständig anwendbar.
Weitere Informationen
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Mitgestalten: Bis 10. März für einen Job bei der EU bewerben
Europa steht vor großen Herausforderungen: Ob Sicherheitsfragen, Klimapolitik, Digitalisierung oder wirtschaftliche Stabilität – viele Entscheidungen, die unser Leben betreffen, werden heute auf EU-Ebene getroffen.
Wer diese Zukunftsthemen mitgestalten möchte, findet mit dem neuen Auswahlverfahren der Europäischen Union („Concours“) eine spannende berufliche Perspektive. Vom 5. Februar bis zum 10. März 2026 können sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Deutschland und ganz Europa bewerben.
Der Concours ist das wichtigste Instrument, mit dem die EU-Institutionen ihr Personal rekrutieren. Organisiert wird das Verfahren vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO), das Bewerberinnen und Bewerber aus allen EU-Mitgliedstaaten auswählt und auf sogenannte Reservelisten setzt. Nur von diesen Listen können die Institutionen später unbefristete Stellen vergeben.
Für wen ist der Concours geeignet?
Das aktuelle Verfahren richtet sich an Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, das mindestens drei Jahre Regelstudiendauer umfasst. Sie können sich bereits während des letzten Studienjahres bewerben, wenn der Abschluss bis spätestens 30. September 2026 nachgewiesen ist.
Zusätzlich müssen Sie zwei Amtssprachen der EU beherrschen, eine davon kann die Muttersprache sein. Für die Teilnahme ist keine spezifische Berufserfahrung erforderlich – der Concours ist bewusst offen für Berufs- und Einstiegskandidaten.
Zudem muss Ihre Staatsbürgerschaft einen EU-Mitgliedstaat betreffen, müssen Sie im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein und die sittlichen Anforderungen für den öffentlichen Dienst erfüllen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Das Verfahren beginnt mit Ihrer Online-Bewerbung auf der EU-Karriereseite. Bis zum 10. März 2026 um 12.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) können Sie dort Ihre Daten und Dokumente hochladen.
Nach erfolgreicher Registrierung lädt EPSO die Bewerberinnen und Bewerber zu einer Reihe von Prüfungen ein, die typischerweise mehrere Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden.
Diese Prüfungen umfassen logische Denkaufgaben, einen EU-Wissenstest, eine digitale Kompetenzprüfung sowie eine schriftliche Aufgabe zu einem Thema mit EU-Bezug.
Alle Tests werden online durchgeführt und sind darauf ausgelegt, zentrale Kompetenzen zu messen, die für die Arbeit in den EU-Institutionen wichtig sind.
Wer diese Tests erfolgreich besteht, wird auf eine Reserveliste gesetzt. Der Eintrag auf der Liste ist keine Jobgarantie. Wer es aber als Deutsche oder Deutscher auf die Liste schafft, hat gute Chancen auf eine Anstellung, da Deutschland derzeit in den EU-Institutionen unterrepräsentiert ist.
Lohnt sich eine Bewerbung?
Eine Karriere im Europäischen öffentlichen Dienst bietet weit mehr als einen „normalen“ Job. Sie eröffnet die Möglichkeit, aktiv an politischen Entscheidungen mitzuwirken und in einem internationalen und multikulturellen Umfeld zu arbeiten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EU-Institutionen stammen aus allen 27 EU-Staaten und setzen sich mit grenzüberschreitenden Aufgaben auseinander, die das Leben von rund 450 Millionen Menschen in der EU beeinflussen.
EPSO bietet auch einen Überblick über die Arbeitsbedingungen von Beamten und Beamtinnen der EU mit Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zum Gehalt.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Ohne gezielte Vorbereitung sind die Chancen beim aktuellen EU- Auswahlverfahren geringt. Das Verbindungsbüro des Europäischen Parlamentes in Deutschland, das Auswärtige Amt und die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland veranstalten deshalb am 18. Februar ab 16 Uhr ein Online-Seminar zur Vorbereitung.
Anmelden zum kostenlosen Online-Event kann man sich hier.  
Darüber hinaus bietet das Auswärtige Amt in Deutschland Bewerberinnen und Bewerber gezielte Hilfe bei der Bewerbung. Auf seiner Webseite stellt das Auswärtige Amt Informationen rund um das Auswahlverfahren bereit.
Angeboten werden auch Informations- und Vorbereitungsmöglichkeiten– etwa Online-Seminare wie „Europa gestalten – der erfolgreiche Einstieg in den Europäischen Öffentlichen Dienst“ am 26. Februar.

Online bewerben bis 10. März für das EU-Auswahlverfahren für Generalisten"
Auswärtiges Amt: Karriere in Europa


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Terminkalender
Ausgewählte Veranstaltungen und Termine der
Plenarwoche im Überblick.
Aus dem Europäischen Parlament:

23. - 26. Februar 2026 
Ausschusssitzungen in Brüssel
9. - 12. März 2026
Plenartagung in Straßburg
25. & 26. März 2026
Plenartagung in Brüssel
Aus dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland:
Alle Termine mit weiteren Informationen und Links gibt es zu gegebener Zeit auf www.europarl.de
Montag, 9. Februar 2026, 18:30 Uhr, Kino Europa, Gasteig HP 8, Projektor, Hans-Preißinger-Straße 8, 81379 München

Kostenfreie LUX-Filmvorführung: “Love Me Tender"

Der Film erzählt mit großer emotionaler Wucht vom Ringen einer Frau zwischen dem Wunsch nach Freiheit und den gesellschaftlichen Erwartungen an sie als Mutter und Ehefrau. Beim Filmfestival in Cannes gefeiert, ist der Film direkt, mutig und konsequent widerständig gegenüber einfachen Antworten. Im Anschluss ein Filmgespräch mit Paula Lochte. Sie ist freie Journalistin und arbeitet seit 2020 als Autorin für Radiosendungen und Podcasts beim Bayerischen Rundfunk. Ihre Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen Geschichte, Politik und Popkultur, mit einem besonderen Fokus auf Frauenbiografien und feministische Fragestellungen.

Anmeldung hier

Freitag, 13. Februar, 08:30 Uhr im ELPO München, Bob van Benthem Platz 1, 80649 München

Roundtable Discussion: “Artificial Intelligence as a Geopolitical Force- Rethinking Diplomacy and Governance in an Era of Disorder”

Artificial intelligence is fast becoming a geopolitical instrument. While the European Union has taken a global lead in regulation through the AI Act, implementation risks falling behind ambition, constrained by limited computing capacity, insufficient investment, and fragile international alliances. A growing skills gap is also emerging as diplomacy struggles to keep pace with technological change. Diplomats must now navigate AI contracts, cybersecurity and digital power as core elements of modern statecraft. Keynote speaker Sergey LAGODINSKY, MEP, is Member of the Committee on Foreign Affairs, rapporteur for the AI Omnibus (JURI), and Member of EP-Working Group AI.

Registration via email epmuenchen@europarl.europa.eu

Freitag, 13. Februar 2026, 11:30 – 12:30 Uhr (online)

Präsentation der Winter-Eurobarometer-Umfrage des Europäischen Parlaments

Online-Veranstaltung für zivilgesellschaftliche Organisationen zur Vorstellung der neuen Winter-Eurobarometer-Umfrage. Die Expert*innen der Eurobarometer Survey Unit geben Einblicke in aktuelle europäische Meinungen zu Prioritäten und Werten der Bürger*innen, zur Rolle der EU in globalen Herausforderungen sowie zur Wahrnehmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedschaft.
Im Anschluss findet eine interaktive Q&A-Session statt.

Anmeldung hier

Dienstag, 17. Februar 2026, 16 – 19 Uhr, Mirror tent, Gropius Bau, Niederkirchnerstr 7, Berlin

Berlinale: Balancing Cultural Diversity, Artistic Freedom, and Competitiveness in the Platform Era

The audiovisual sector is undergoing a period of unprecedented transformation. Global streaming platforms have accelerated a move toward the large-scale merchandising of audiovisual works. Europe’s audiovisual ecosystem has reached a crossroads.

The high-level panel will examine how Europe can navigate these intertwined challenges balancing innovation and competitiveness with cultural diversity, democratic values, and regulatory effectiveness. The event includes a panel discussion with a public Q&A session, followed by a networking reception.

Key speakers include MEP Sabine Verheyen, Vice President of the European Parliament (CDU, EPP) and MEP Zoltan Tarr (EPP, Hungary), Member of the Committee on Culture and Education. 

Attendance is free (no badge or accreditation is needed) - please register here 

Mittwoch, 18. Februar, 16 Uhr online

Online-Event: Eine Karriere als EU-Beamter oder Beamtin

Seit langer Zeit gibt es nun wieder ein Auswahlverfahren für Generalisten für die Beamtenlaufbahn in der EU. Welche Fehler sollte ich bei der Bewerbung vermeiden? Lohnt sich der Aufwand? Europäisches Parlament, Auswärtiges Amt und EU-Kommission informieren dazu.

Anmeldung zum Online-Event hier 
Informationen zum laufenden EU-Auswahlverfahren für Generalisten und Bewerbungsformular

Dienstag, 24. Februar 2026, 09:30 – 11:30 Uhr (online)

Social Media Academy #2: mit Content Creators EU-Politik und -Werte vermitteln

Zweite Session der Social Media Academy für zivilgesellschaftliche Partnerorganisationen. Im Fokus steht die Zusammenarbeit mit Content Creators und Influencer*innen, um EU-Politiken und komplexe Themen in einem zunehmend polarisierten digitalen Umfeld wirksam zu kommunizieren. Das Programm umfasst Beiträge des Europäischen Parlaments, Erfahrungsberichte aus der Zivilgesellschaft sowie die Perspektive eines Content Creators.

Anmeldung hier
Donnerstag, 26. Februar 2026, Kardinal-von-Waldburg Strasse 6-7, 89407 Dillingen an der Donau

Dillinger Europatage

Das EP-Verbindungsbüro in München lädt ein zu einer proeuropäischen Veranstaltung zum Austausch mit Lehrkräften im „Markt der Möglichkeiten“.

Anmeldung via Email m.hofmann@alp.dillingen.de

Mittwoch, 25. und Donnerstag, 26. Februar 2026, Neue Filmbühne Bonn

LUX-Filmvorführungen 2026 (Eintritt frei)

Das Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland lädt herzlich zu den LUX-Filmveranstaltungen in Bonn ein. Gezeigt werden die fünf vorausgewählten Filme des LUX-Publikumspreises: Christy, Sorda, Love me tender, Ein einfacher Unfall und Sentimental Value. Im Anschluss an die Vorstellung von Ein einfacher Unfall findet ein Filmgespräch mit dem Europaabgeordneten Axel Voss statt.

Plätze können hier reserviert werden

Dienstag, 10. bis Samstag, 14. März 2026 in Köln, didacta, Halle 7.1, Stand B014
„didacta - die Bildungsmesse“: EU-Bildungsmedien für Lehrkräfte vorgestellt

Auf der größte Fachmesse für Lehrkräfte aller Bildungsbereiche in Europa stellen die drei EU-Institutionen Parlament, Kommission und Rat auf einem großen Stand interaktive und analoge Angeboten für Lehrkräfte vor.
Wir freuen uns, in Halle 7.1 am Stand B014 Besucherinnen und Besucher zu begrüßen.

Sonntag, 15. März 2026, Stuttgart, CINEMA-Kino, Königstraße 22, 70173 Stuttgart
LUX-Film-Vorführung: Kostenfreie Tickets erhältlich

Filmvorführung des LUX-Preis-Finalisten „Sorda“ mit anschließendem Filmgespräch mit MdEP Andreas Glück.

Anmeldung via Email: epmuenchen@europarl.europa.eu

Donnerstag, 19. bis Sonntag, 22. März 2026, Leipzig, Messegelände, Halle 2, Stand B401
Leipziger Buchmesse

Auf Europas größter Lesemesse stellen die Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments und der Kommission interaktive Angebote und gedruckte Broschüren und Lehrhefte zur EU vor. Erwartet werden auch Europaabgeordnete aus der Region. Wir freuen uns, in Halle 2 am Stand B401 Besucherinnen und Besucher zu begrüßen.

Sonntag, 22. März 2026, Landshut, KINOPOLIS, Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut
LUX-Filme-Tag: Kostenfreie Kinotickets erhältlich

Filmvorführung der 3 LUX-Preis-Finalisten „Sorda“, „It Was Just A Mistake“ & „Christy“. Ab 12.30 Uhr Filmgespräch mit MdEP Manfred Weber.

Anmeldung via Email: epmuenchen@europarl.europa.eu

ERLEBNIS EUROPA am Brandenburger Tor ist täglich zwischen
1‌0‌:‌0‌0‌ ‌u‌n‌d‌ ‌1‌8‌:‌0‌0‌ ‌U‌h‌r‌ geöffnet!

Die multimediale Ausstellung im Europäischen Haus ist täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Kommen Sie vorbei und lernen Sie Europa auf eine völlig neue Art und Weise kennen.

In der Ausstellung erfahren Sie, wie europäische Politik gestaltet wird und wie Sie selbst aktiv werden können. Und das in 24 europäischen Sprachen! Im 360°-Kino können Sie eine Plenarsitzung des Europäischen Parlaments miterleben.

Der Eintritt ist frei. 

ERLEBNIS EUROPA - Die Ausstellung im Europäischen Haus Berlin
Am Brandenburger Tor, U‌n‌t‌e‌r‌ ‌d‌e‌n‌ ‌L‌i‌n‌d‌e‌n‌ ‌7‌8‌,‌ ‌1‌0‌1‌1‌7‌ ‌B‌e‌r‌l‌i‌n‌

Tel: +‌4‌9‌ ‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌2‌9‌0‌0‌ , frage@erlebnis-europa.eu, www.erlebnis-europa.eu

Kontakt &
Impressum
Pressedienst in Berlin, Deutschland
Thilo Kunzemann, Pressereferent
Telefon: +‌4‌9‌(‌0‌)‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌1‌0‌3‌0‌
Philipp Bauer, Pressereferent
Telefon: +‌4‌9‌(‌0‌)‌3‌0‌ ‌2‌2‌8‌0‌ ‌1‌0‌2‌5‌
» p‌r‌e‌s‌s‌e‌-‌b‌e‌r‌l‌i‌n‌@‌e‌p‌.‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌.‌e‌u
Pressedienst in Brüssel & Straßburg
Andreas Kleiner, Pressereferent
Telefon: +‌3‌2‌ ‌2‌2‌8‌ ‌32266 (Brüssel)
» p‌r‌e‌s‌s‌e‌-‌D‌E‌@‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌r‌l‌.‌e‌u‌r‌o‌p‌a‌.‌e‌u‌
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Verbindungsbüro in Deutschland
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